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Das Unternehmen arbeitet nach den Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes (§ 6 Ziff. 3 u. 4) für den gewerblichen Buchhalter. Der Leistungsumfang umfaßt das Aufbereiten des Buchungsgutes, das Kontieren und Erfassen der lfd. Geschäftsvorfälle auf eigenen EDV-Anlagen und das Erstellen der monatlichen Listen und Auswertungen sowie Zusatzarbeiten im Bereich der Unternehmensberatung.